Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die bisher angewandten Methoden wurden grundsätzlich beibehalten. Die materiellen Abweichungen werden im Folgenden erläutert.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen wurden entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear vorgenommen. Waren niedrigere Wertansätze möglich oder geboten, erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen.

Finanzanlagen wurden ebenfalls mit den Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, sofern von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist. Assoziierte Unternehmen wurden nach der Buchwertmethode at equity bewertet. Die Ermittlung der Wertansätze erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Materielle Wirkungen sind daraus im Geschäftsjahr nicht entstanden.

Die Vorräte sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, unfertige und fertige Erzeugnisse unter Einbeziehung angemessener Teile von Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens. Lagen die Marktpreise oder die beizulegenden Werte unter den Buchwerten oder war die Gängigkeit eingeschränkt, erfolgten in ausreichendem Umfang Abwertungen.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden in angemessenem Umfang als Rückstellungen passiviert.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind erstmals konzernweit im Geschäftsjahr 2005 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen des IAS 19 errechnet und auf den Barwert abgezinst. Aufgrund der Anpassung an IAS 19 erhöhten sich die Rückstellungen für Pensionen insgesamt um 28,8 Mio. EUR. Bisher wurde zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von deutschen Gesellschaften im Konsolidierungskreis das steuerliche Teilwertverfahren angewendet.

Die Rückstellungen für effektive Steuern sowie für passive latente Steuern und die Sonstigen Rückstellungen decken ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen ab. Die Positionen enthalten auch Aufwandsrückstellungen sowie die aus den Einzelabschlüssen entnommenen passiven latenten Steuerabgrenzungen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden zum Anschaffungskurs oder zum niedrigeren bzw. höheren Devisenkurs zum Zeitpunkt der Bilanzierung bewertet. Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Briefkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen stellen für das operative Geschäft ein nur schwer einschätzbares Risiko dar. Zur Minimierung dieses Risikos werden daher entsprechende Sicherungsgeschäfte wie beispielsweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Geschäfte werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt auf die Absicherung des operativen Geschäfts sowie die damit verbundenen Geldanlagen und Finanzierungsvorgänge beschränkt.

In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Unternehmen wurde bisher vom Wahlrecht des § 274 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht mit der Folge, dass keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen wurden. Mit dem Geschäftsjahr 2005 wurde dazu übergegangen, latente Steuern erstmals nach DRS 10 „Latente Steuern im Konzernabschluss“ abzugrenzen und aktive und passive latente Steuern für sämtliche zeitliche Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen zu ermitteln. Die latenten Steuern wurden auf der Grundlage der Steuersätze ermittelt, die zum Realisierungszeitpunkt erwartet werden. Diese basieren auf den am Bilanzstichtag verabschiedeten Regelungen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften wurden nicht gebildet. Darüber hinaus wurden erstmals nach DRS 10 latente Steuern auf im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven gebildet.

Die geänderte Bilanzierung der latenten Steuern hat sich auf die Konzerneröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005 mit 60,8 Mio. EUR ausgewirkt. Die Anpassung führte zu einer ergebnisneutralen Erhöhung des Eigenkapitals. Aus dem erstmaligen Ansatz passiver latenter Steuern auf im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven ergab sich darüber hinaus eine Erhöhung der Geschäfts- und Firmenwerte um 10,3 Mio. EUR. Eine Anpassung der Vergleichszahlen des Vorjahres erfolgte nicht. Bei Anwendung der entsprechenden Bilanzierungsmethoden bereits im Geschäftsjahr 2004 hätte sich ein nur geringfügig geänderter Steueraufwand im Jahr 2004 ergeben.

Währungsumrechnung
Die Abschlüsse der ausländischen Konzernunternehmen wurden – sofern sie nicht in Euro aufgestellt sind – wie folgt umgerechnet:

  • Eigenkapital: Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs (bzw. der Erstkonsolidierung)
  • Übrige Bilanzpositionen, Jahresergebnisse und Abschreibungen: Kurse am Bilanzstichtag
  • Aufwendungen und Erträge: Jahresdurchschnittskurse

Im Anlagenspiegel wurden die Umrechnungsdifferenzen aus der Anwendung des Stichtagskursverfahrens mit den Anfangsbeständen verrechnet.

Der Unterschiedsbetrag aus der differenzierten Umrechnung der Bilanzpositionen in Euro wurde wie bisher mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

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