Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die bisher angewandten Methoden wurden beibehalten.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen wurden entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear vorgenommen. Waren niedrigere Wertansätze möglich oder geboten, erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen.

Finanzanlagen wurden ebenfalls mit den Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, sofern von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist.

Die Vorräte sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, unfertige und fertige Erzeugnisse unter Einbeziehung angemessener Teile von Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens. Lagen die Marktpreise oder die beizulegenden Werte unter den Buchwerten oder war die Gängigkeit eingeschränkt, erfolgten in ausreichendem Umfang Abwertungen.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden in angemessenem Umfang als Rückstellungen passiviert.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind konzernweit nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen des IAS 19 errechnet und auf den Barwert abgezinst. Die Rückstellungen für effektive Steuern sowie für passive latente Steuern und die Sonstigen Rückstellungen decken ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen ab. Die Positionen enthalten auch Aufwandsrückstellungen sowie die aus den Einzelabschlüssen entnommenen passiven latenten Steuerabgrenzungen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden zum Anschaffungskurs oder zum niedrigeren bzw. höheren Devisenkurs zum Zeitpunkt der Bilanzierung bewertet. Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Briefkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen stellen für das operative Geschäft ein nur schwer einschätzbares Risiko dar. Zur Minimierung dieses Risikos werden daher entsprechende Sicherungsgeschäfte, wie beispielsweise derivative Finanzinstrumente, eingesetzt. Die Geschäfte werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt auf die Absicherung des operativen Geschäfts sowie die damit verbundenen Geldanlagen und Finanzierungsvorgänge beschränkt.

Aktive und passive latente Steuern sind für sämtliche zeitliche Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen gemäß den Regelungen des DRS 10 "Latente Steuern im Konzernabschluss" gebildet. Die latenten Steuern wurden auf der Grundlage der Steuersätze ermittelt, die zum Realisierungszeitpunkt erwartet werden. Diese basieren auf den am Bilanzstichtag verabschiedeten Regelungen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften wurden nicht gebildet.

Währungsumrechnung
Die Abschlüsse der ausländischen Unternehmen wurden - sofern sie nicht in Euro aufgestellt sind - wie folgt umgerechnet:

  • Eigenkapital: Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs (bzw. der Erstkonsolidierung)
  • Übrige Bilanzpositionen: Kurse am Bilanzstichtag
  • Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung: Jahresdurchschnittskurse
    Es erfolgte eine Anpassung an die Regelungen des DRS 14. Dementsprechend wurden im Geschäftsjahr 2006 erstmals alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich des Jahresergebnisses mit dem Durchschnittskurs umgerechnet.

Im Anlagespiegel wurden die Umrechnungsdifferenzen aus der Anwendung des Stichtagskursverfahrens mit den Anfangsbeständen, Abweichungen aus der Umrechnung der Bewegungen des laufenden Jahres mit den Abgängen verrechnet.

Der Unterschiedsbetrag aus der differenzierten Umrechnung der Bilanzpositionen in Euro wurde wie bisher mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

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